RoHS Erklärung
Einführung
Die RoHS (Restriction of use of certain Hazardous Substances) ist eine EU-Direktive, die den Einsatz von 6 Gefahrstoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und 2 bromierte Flammenhemmstoffe) bei der Herstellung von elektrischen und elektronischem Zubehör einschränkt. Sie übernimmt ihren Umfang von der WEEE-Direktive (Waste Electrical and Electronic Equipment). Die Gesetzgebung trat am 01. Juli 2006 in Kraft.
Auswirkungen
Die RoHS findet keine Anwendung bei Easypack-Maschinen, die vor dem 01. Juli 2006 hergestellt wurden. Diese können daher auch mit Komponenten repariert werden, die der Richtlinie nicht entsprechen. Die Direktive gilt auch nicht für Ersatzkomponenten, die die Kapazität erweitern und/oder die Maschine aufwerten.
Für Maschinen, die nach dem 01. Juli 2006 hergestellt wurden, gilt die RoHS-Direktive und sie können nur mit Ersatzteilen repariert werden, die der Richtlinie entsprechen.
Bestätigung
Alle nach dem 01. Juli 2006 von Easypack Ltd. hergestellten Maschinen entsprechen der EU-Direktive RoHS.


